|
Kursgebühren werden zurückerstatte bzw. gutgeschrieben:
a.) in voller Höhe, wenn eine Veranstaltung seitens der vhs vor Kursbeginn abgesagt wird,
b.) anteilig, wenn eine Veranstaltung seitens der vhs im Laufe des Kurses abgesagt wird und keine Nachholtermine vereinbart werden,
c.) in voller Höhe, wenn Sie sich bis spätestens eine Woche vor Kursbeginn (bzw. bei Bildungsurlaub bis spätestens 4 Wochen) in der vhs-Geschäftsstelle abgemeldet haben,
d.) anteilig, wenn Sie aus Krankheitsgründen nicht weiter am Kurs teilnehmen können. Ein schriftlicher Antrag mit entsprechendem Nachweis bzw. ärztliches Attest ist erforderlich. Die Höhe der Gutschreibung richtet sich nach Eingang des Attestes bei der vhs. Eine Barauszahlung ist in diesem Fall nicht möglich.
Können Sie aus anderen Gründen an einer Veranstaltung nicht teilnehmen, besteht kein Rechtsanspruch auf Rückerstattung der Gebühr!
|