Kursgebühren werden zurückerstattet bzw. gutgeschrieben:
Können oder möchten Sie aus anderen Gründen an einer Veranstaltung nicht teilnehmen, besteht kein Rechtsanspruch auf Rückerstattung der Gebühr!
Wird jedoch von der zurücktretenden Person eine geeignete Ersatzperson gestellt, kann die vhs auf die Zahlung der Gebühren verzichten, sofern die Ersatzperson die Gebührenpflicht der zurücktretenden Person in vollem Umfang übernimmt.
Wir behalten uns vor, in dringenden Fällen einen Kurs kurzfristig mit einer anderen Kursleitung durchzuführen. Ein kurzfristiger Kursleitungswechsel ist kein kostenfreier Stornierungsgrund!