Gebührenerstattung

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Kursgebühren werden zurückerstattet bzw. gutgeschrieben:

  1. in voller Höhe, wenn eine Veranstaltung seitens der vhs vor Kursbeginn abgesagt werden muss, anteilig, wenn eine Veranstaltung seitens der vhs im Laufe des Kurses abgesagt werden muss und keine Nachholtermine vereinbart werden,
  2. anteilig, wenn eine Veranstaltung seitens der vhs im Laufe des Kurses abgesagt werden muss und keine Nachholtermine vereinbart werden,
  3. in voller Höhe, wenn Sie sich bis spätestens 8 Tage vor Kursbeginn (bzw. bei Bildungsurlaub bis spätestens 4 Wochen) in der vhs-Geschäftsstelle abgemeldet haben,
  4. anteilig, wenn Sie aus Krankheitsgründen nicht bzw. nicht weiter am Kurs teilnehmen können. Ein schriftlicher Antrag mit entsprechendem aktuellen ärztlichem Nachweis ist erforderlich. Die Höhe der Gutschreibung richtet sich nach der Anzahl der verbleibenden Unterrichtstage mit Eingang des Attestes bei der vhs. Eine Barauszahlung ist nicht möglich, die Gebühr kann nur mit der nächsten Kursanmeldung als Gutschrift auf dem Kundenkonto der vhs verrechnet werden.

Können oder möchten Sie aus anderen Gründen an einer Veranstaltung nicht teilnehmen, besteht kein Rechtsanspruch auf Rückerstattung der Gebühr!

Wird jedoch von der zurücktretenden Person eine geeignete Ersatzperson gestellt, kann die vhs auf die Zahlung der Gebühren verzichten, sofern die Ersatzperson die Gebührenpflicht der zurücktretenden Person in vollem Umfang übernimmt.

Wir behalten uns vor, in dringenden Fällen einen Kurs kurzfristig mit einer anderen Kursleitung durchzuführen. Ein kurzfristiger Kursleitungswechsel ist kein kostenfreier Stornierungsgrund!


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