Kursnummer | ZT1.03.10 |
Dozent |
Jörg-M. Endress
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erster Termin | Mittwoch, 10.05.2023 18:30–20:15 Uhr |
letzter Termin | Mittwoch, 17.05.2023 18:30–20:15 Uhr |
Gebühr | 28,00 EUR bei 4 Tn zzgl. 8 EUR Minigruppenzuschlag |
Ort |
Waldstr. 55-57, im Hinterhaus, großer Raum links
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Im Gegensatz zu einer weit verbreiteten Ansicht gilt in Deutschland nicht nur deutsches Recht. Nach Art. 3 I 1 EGBGB ist unter Auslandsberührung die "Verbindung zum Recht eines ausländischen Staates" zu verstehen. Besondere Bedeutung hat dies für den Anteil der Bevölkerung mit Migrationshintergrund. In praktisch sämtlichen Teilbereichen der Rechtsprechung kann eine Auslandsberührung von Belang sein und dafür sorgen, dass anstelle der gewöhnlichen Gesetzgebung das Internationale Privatrecht zur Anwendung kommt. Erbrecht und Familienrecht ist hierbei ein Rechtsgebiet, in dem es relativ häufig zu einem Auslandsbezug kommt. Schwerpunkt in diesem Kurs wird hierbei die Bedeutung des islamischen Rechts sein.
Schreibunterlagen für Notizen.
# | Datum | Uhrzeit |
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1. | Mi., 10.05.2023 | 18:30–20:15 Uhr |
2. | Mi., 17.05.2023 | 18:30–20:15 Uhr |