Krankenkassenförderung

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Seit 2014 erfolgen die Kursüberprüfungen und die Entscheidung über deren Förderfähigkeit durch die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) in Essen. Die Förderfähigkeit ist jedoch an sehr enge Voraussetzungen an die Anbieter bzw. Durchführende gebunden. Der Vorgang ist extrem zeit- und kostenaufwändig:

Es werden nicht nur Nachweise über spezielle Ausbildungen und Zertifizierungen verlangt (die alle 3 Jahre gegen ein relativ hohes Entgelt erneuert werden müssen), sondern es muss jeder einzelne Unterrichtstermin mit Unterrichtsplan und -ziel belegt und ein Unterrichtshandbuch erstellt werden. Weiterhin muss ein wissenschaftlicher Nachweis über die Wirksamkeit der Methode auf die Gesundheit existieren. 

Da die Vorgaben bzgl. der Kursdauer und Teilnehmerzahl nicht immer unserer Kursorganisation entsprechen, möchte die vhs Neu-Isenburg ihre Gesundheitskurse nicht grundsätzlich bei der ZPP registrieren, sondern lässt die jeweilige Kursleitung entscheiden, ob sie ihre Kurse entsprechend den Vorgaben konzipieren und dort melden möchten.

Die meisten unserer aktuellen Kursleiter/innen haben sich gegen eine Meldung ihrer Kurse bei der ZPP entschieden.  Die von der ZPP geforderten Bestätigungsformulare für Kursteilnehmende können folglich auch nicht von uns ausgestellt werden.

Wir verstehen natürlich, dass eine Kostenübernahme bzw. Bezuschussung durch die Krankenkasse für einzelne Personen wichtig sein mag. Um Enttäuschungen zu vermeiden, bitten wir Sie, im Vorfeld direkt mit Ihrer Krankenkasse zu klären, ob und wie Ihre Kursteilnahme gefördert wird.

Wir bitten um Ihr Verständnis und hoffen, dass Ihnen unsere Gesundheitskurse dennoch gut tun.

Ihr vhs Team


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