Informationen zum Bildungsurlaub

Mit dem Bildungsurlaub fördert der Staat die Initiative von Arbeitnehmer/innen zum lebenslangen Lernen.

Bildungsurlaub ist eine besondere Form des Urlaubs, die der beruflichen oder politischen Weiterbildung dient. Er wird auch häufig Bildungsfreistellung genannt, um den Eindruck eines Erholungsurlaubs zu vermeiden.

Gemäß dem Hessischen Gesetz haben Beschäftigte, die ihren Tätigkeitsschwerpunkt in Hessen haben, Anspruch auf bezahlten Bildungsurlaub. D. h. die Arbeitgeber gewähren bezahlte Freistellung; die Arbeitnehmer/innen tragen die Kosten des Bildungsurlaubs.

Unsere Volkshochschule ist vom Hessischen Sozialministerium als Anbieter von Bildungsurlauben anerkannt. Für die im Programm als „Bildungsurlaub“ gekennzeichneten Veranstaltungen liegt die Anerkennung vor bzw. ist diese beantragt.   Sobald Sie sich bei uns für einen Bildungsurlaub angemeldet haben, erhalten Sie die entsprechenden Unterlagen zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber.

Die Bildungsurlaube stehen in der Regel allen Interessierten offen. Auch Teilnehmende, die keinen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub während der Arbeitszeit haben (z.B. Selbstständige, Rentner/innen) oder beim Arbeitgeber keine Freistellung beantragen, sind willkommen.

Das „Hessische Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub“ und die DurchführungsVO finden Sie unter www.soziales.hessen.de/arbeit/bildungsurlaub. Es enthält einige Sonderregelungen, u.a. Regelungen im öffentlichen Dienst für Beamte, anteilige Erstattung des Arbeitsentgelts für Kleinst- und Kleinbetriebe und Übertragung von BU-Ansprüchen auf das Folgejahr.

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